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schulbuffet.amerling

Letzte Änderung:
December 01. 2011 19:01:35
Über uns > Elternverein wozu?

Elternverein wozu?

AUFGABEN DER ELTERNVEREINE

  • Wahrung der Elternrechte.
  • Enge Zusammenarbeit mit Eltern, SchulleiterInnen und LehrerInnen um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule positiv zu beeinflussen.
  • Mitverantwortung in Bezug auf das Schulgeschehen.
  • Teilnahme am Schulgemeinschaftsausschuss (SGA) gemeinsam mit LehrerInnen, SchülerInnen und der Direktorin.
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen betreffen.
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige SchülerInnen (aber keine regelmäßige Fürsorgetätigkeit).
  • Durchführung von Veranstaltungen, die den Vereinszweck fördern.
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schulgemeinschaft.
  • Unterstützung bei der Anschaffung besonderer Lehrmittel.


DIE KLASSENELTERN - VERTRETER/INNEN

  • Von den Eltern der jeweiligen Klasse gewählt.
  • Jede Klasse sollte im Elternausschuss vertreten sein.
  • Die Wahl erfolgt im Rahmen eines Klassenelternabends.
  • In der ersten Klasse ist die Schule verpflichtet, einen Elternabend abzuhalten.
  • Ab der zweiten Klasse muss ein Elternabend nur dann stattfinden, wenn ein Drittel der Eltern einer Klasse dies verlangt (§ 62 Abs.2.SchuG).

WAS KANN ICH ALS KLASSEN - ELTERNVERTRETER/IN TUN?

  • Die Interessen des Elternvereins in den einzelnen Klassen wahren.
  • Die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternvereinsausschuss und in der Jahreshauptversammlung informieren.
  • Anregungen, Wünsche und Beschwerden der Klasseneltern an den Elternvereinsausschuss bzw. den/die Vorsitzenden übermitteln.
  • Die KlassenlehrerInnen in ihrem Bestreben unterstützen, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten.
  • Durch Gespräche mit Eltern, Schülern und Lehrern versuchen, Probleme zu lösen.

MITGLIEDSCHAFT

  • Freiwillig.
  • Durch Zahlung eines Mitgliedsbeitrages - zZ € 20.-
  • Mitglieder sind die Eltern, daher ist der Beitrag bei mehreren Kindern nur einmal zu bezahlen .
  • Nur Mitglieder sind in der Hauptversammlung aktiv und passiv wählbar.
  • Eltern neuer Schüler und Schülerinnen (z.B.: In den ersten Klassen) erhalten das Wahlrecht durch eine Willenskundgebung zum Beitritt. Als eine solche ist die Teilnahme an der Hauptversammlung anzusehen.
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